Es gelten immer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB’s genannt)
in der jeweils gültigen Fassung.
Die nachfolgenden AGB’s sind Vertragsbestandteil aller Lieferverträge der Pollok Ankertechnik
UG. Evtl. vorhandene Einkaufsbedingungen des Käufers sind nicht Vertragsbestandteil.
Die Bedingungen erstrecken sich auch dann auf alle Folgegeschäfte, wenn
keine ausdrückliche Einbeziehung vereinbart wird.
§1 Vertragsabschluß
a. Unsere Angebote, Pläne, Zeichnungen und Skizzen sind freibleibend. Abschlüsse
und sonstige Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung
verbindlich.
b. Irrtümer in Angeboten und Rechnungen etc. - insbesondere Schreibfehler - binden
uns nicht und verpflichten uns nicht zum Schadensersatz. Die Haftung für Vorsatz
und grobe Fahrlässigkeit bleibt hiervon unberührt.
c. Angebote, Pläne, Zeichnungen und Muster und andere dem Urheberrecht
unterliegende Darstellungen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, die
Pollok Ankertechnik UG behält sich Eigentum und Urheberrechte vor.
§2 Preise und Zahlungsbedingungen
a. Unsere Preise gelten ab Werk, ausschließlich Verpackung, es sei denn, es ist
etwas gegenteiliges schriftlich vereinbart. Auf diese Preise wird der gesetzliche
Mehrwertsteuersatz erhoben. Maßgebend für die Berechnung sind die am Tage der
Lieferung gültigen Notierungen. Mindestbestellwert pro Lieferung ist 100€.
b. Wir gewähren 2 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum,
wobei für die Rechtzeitigkeit der Eingang auf dem Konto der Pollok Ankertechnik
UG maßgebend ist. Soweit wir Schecks entgegennehmen, erfolgt dies
vorbehaltlich des Eingangs abzüglich Auslagen mit Wertstellung des Tages, an
dem wir über den Gegenwert verfügen können. Bei Zahlungen mit Scheck erlischt
der Eigentumsvorbehalt gemäß § 3 erst mit der endgültigen Einlösung bei Fälligkeit.
c. Im Verzugsfalle ist die Pollok Ankertechnik UG berechtigt, die gesetzlichen
Verzugszinsen, mindestens jedoch 9% p. a. zu berechnen. Der Nachweis eines
abweichenden Schadens bleibt - soweit nicht der gesetzliche Zins geltend gemacht
wird - unberührt. Bei Zahlungsverzug des Käufers mit einer Zahlung werden alle,
auch die noch nicht fälligen oder gestundeten, Forderungen der Pollok Ankertechnik
UG sofort fällig. Dies gilt auch bei Zahlungseinstellung oder bei der Stellung eines
Antrages auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Bei Zahlungsverzug ist die Pollok Ankertechnik UG berechtigt, weitere Lieferungen von dem Ausgleich der offenen
Forderungen abhängig zu machen. Bei Zahlungsverzug entfallen gewährte Rabatte
oder vereinbarte Skonto-Beträge.
d. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen können wir, neben allen anderen
Rechten, die Weiterveräußerung und die Verarbeitung der gelieferten Waren untersagen
und deren Rückgabe oder die Übertragung des mittelbaren Besitzes an der
gelieferten Ware auf Kosten des Käufers verlangen und die Einziehungsermächtigung
gemäß § 3 e widerrufen. Der Käufer stimmt in den genannten Fällen der Wegnahme
der gelieferten Ware schon jetzt zu.
e. Wir haben Anspruch auf nach Art und Umfang übliche Sicherheiten für unsere
Forderungen, auch soweit sie bedingt oder befristet sind.
f. Bei Verkäufen in fremder Währung trägt der Käufer das Kursrisiko vom Vertragsabschluß
an.
§ 3 Eigentumsvorbehalt
a. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises und aller
weiteren, auch späteren Forderungen, die die Pollok Ankertechnik UG aus der
Geschäftsverbindung gegen den Käufer erwirbt, Eigentum der Pollok Ankertechnik
UG.
b. Der Käufer ist zur Verarbeitung oder Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur
im ordnungsgemäßen Geschäftsgang und nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt,
dass Regelungen gemäß Ziffer c) und d) beachtet werden. Zu anderen
Verfügungen über die Vorbehaltware und über die Forderungen, die er gemäß
Ziffer d) an die Pollok Ankertechnik UG abgetreten oder abzutreten hat, ist der
Käufer nicht berechtigt.
c. Wird die gelieferte Ware durch den Käufer zu einer neuen Sache verarbeitet, so
erfolgt die Verarbeitung für die Pollok Ankertechnik UG. Ein Eigentumserwerb des
Käufers nach § 950 BGB ist ausgeschlossen. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht der
Pollok Ankertechnik UG gehörenden Waren, erwirbt die Pollok Ankertechnik UG
Miteigentum an der neuen Sache nach dem Wertverhältnis. Die neue Sache gilt als
Vorbehaltsware.
d. Der Käufer tritt seine Forderungen aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware
schon jetzt in dem Betrage an die Pollok Ankertechnik UG ab, der dem Wert der
Vorbehaltsware entspricht. Wert der Vorbehaltsware im Sinne dieser Bestimmungen
ist der Rechnungswert der Pollok Ankertechnik UG zuzüglich eines Sicherungsaufschlages
von 20 %.
e. Die Pollok Ankertechnik UG ermächtigt den Käufer unter Vorbehalt des Widerrufs
zur Einziehung der Forderungen aus dem Weiterverkauf. Von seiner eigenen Einziehungsbefugnis
wird die Pollok Ankertechnik UG keinen Gebrauch machen, solange
der Käufer seinen Zahlungspflichten nachkommt. Auf Verlangen hat der Käufer
der Pollok Ankertechnik UG die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu
nennen und diesen die Abtretung anzuzeigen. Die Pollok Ankertechnik UG wird
hiermit ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung im Namen des Käufers anzuzeigen.
f. Übersteigt der Wert, der der Pollok Ankertechnik UG eingeräumten Sicherungen die
Forderungen um mehr als 20 %, so ist die Pollok Ankertechnik UG auf Verlangen
des Käufers insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe nach seiner Wahl verpflichtet.
g. Über Zwangsvollstreckungs- oder sonstige Maßnahmen Dritter, welche die Rechte der
Pollok Ankertechnik UG an der Vorbehaltsware oder an abgetretenen Forderungen
rechtlich oder tatsächlich beeinträchtigen können, hat der Käufer die Pollok
Ankertechnik UG unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention
notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Im Falle einer Pfändung oder sonstigen
Beschlagnahmen ist der Käufer verpflichtet, den Vollstreckungsbeamten auf das
Eigentum der Pollok Ankertechnik UG hinzuweisen und der Pollok Ankertechnik
UG innerhalb von drei Tagen unter Übersendung einer Abschrift des Pfändungsprotokolls
davon Mitteilung zu machen. Der Käufer trägt die Kosten der Wahrung der
Eigentumsrechte der Pollok Ankertechnik UG.
h. Die Regelungen dieses Paragraphen gelten entsprechend, wenn der Käufer die Ware
anstelle eines Verkaufs im Rahmen von Werk- oder Werklieferungsverträgen veräußert.
§ 4 Lieferfristen, Liefertermine
a. Die Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung. Sie gelten
vorbehaltlich richtiger sowie rechtzeitiger Selbstbelieferung und sind unverbindlich.
Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Pollok Ankertechnik UG schriftlich verbindliche
Lieferfristen garantiert. Lieferfristen und Liefertermine beziehen sich auf den
Zeitpunkt der Absendung ab Werk.
b. Lieferfristen und Liefertermine verlängern sich - unbeschadet unserer Rechte aus
Verzug - um den Zeitraum, um den der Käufer uns gegenüber in Verzug ist.
c. Die Einhaltung der Lieferfristen setzt einen ungestörten Arbeitsprozess und
ungehinderte Versand- und Ausfuhrmöglichkeiten voraus. Ereignisse höherer Gewalt,
Arbeitsausstände, Verkehrsstörungen, Mangel an Transportmitteln, Heizöl, Roh- und
Hilfsstoffen oder Betriebsstörungen irgendwelcher Art im eigenen oder den mit der
Erfüllung zusammenhängenden Betrieben sowie durch Verfügung von Behörden
hervorgerufene Hindernisse, welche die Lieferung erschweren, befreien die Pollok
Ankertechnik UG für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Lieferpflicht, ohne dass der
Käufer berechtigt ist, vom Vertrag zurückzutreten.
d. Falls wir in Verzug geraten, kann der Käufer nach Ablauf einer uns gesetzten angemessenen
Nachfrist vom Vertrag zurücktreten, sofern die Ware bis zum Fristablauf
nicht von uns als versandbereit gemeldet worden ist.
§5 Versand und Gefahrenübergang
a. Versandbereit gemeldete Ware muss unverzüglich abgerufen werden.
b. Der Versand erfolgt unfrei ab Werk, sofern nichts anderes vereinbart worden ist.
Verpackungskosten werden berechnet. Der Postversand erfolgt ausschließlich als
Paket oder Postgut franko, Portokosten werden dem Käufer berechnet.
c. Mit Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des
Werkes oder Lagers, geht die Gefahr auf den Käufer über.
§6 Mängel
a. Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt des
Verlassens des Werkes.
b. Mängel müssen uns unverzüglich unter sofortiger Einstellung etwaiger Bearbeitung
schriftlich angezeigt werden, spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Eingang der Ware.
c. Sind Waren mangelhaft, leistet die Pollok Ankertechnik UG dadurch Gewähr, dass sie
nach ihrer Wahl diese kostenlos ausbessert oder/und kostenlos Ersatz liefert (Nacherfüllung). Solange die Pollok Ankertechnik UG ihren Verpflichtungen auf Nacherfüllung
nachkommt, hat der Käufer nicht das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder
Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen, solange nicht ein Fehlschlagen der
Nachbesserung vorliegt.
d. Im Falle schuldhafter Pflichtverletzungen durch die Pollok Ankertechnik UG können
vertragliche und außervertragliche Schadenersatzansprüche nur bei Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit geltend gemacht werden. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben,
Körper und Gesundheit, sofern der Käufer kein Unternehmer ist.
§7 Erfüllungsort/Gerichtsstand/Aufrechnung
a. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Vertragsteile der Sitz der Pollok
Ankertechnik UG (Wilhelmshaven), sofern der Käufer Vollkaufmann ist.
b. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen durch den Käufer ist nur bei rechtskräftig
festgestellten oder unbestrittenen Forderungen zulässig.
§8 Sonstiges
a. Mehrmengen
Der Käufer ist verpflichtet, anfallende Mehrmengen bis zu 10% der Einzelposten zum
Vertragspreis zu übernehmen.
b. Teillieferungen
Wir sind berechtigt, Teillieferungen durchzuführen. Der Preis bleibt unberührt. Jede
Teillieferung gilt als selbständiges Geschäft.
c. Anwendung deutschen Rechtes
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt ausschließlich
deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen.
d. Schriftform
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Alle Vereinbarungen im Rahmen der
Geschäftsbeziehung können nur schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die
Abänderung des Schriftformerfordernisses.
e. Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB’s ganz oder teilweise unwirksam sein, so
bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der
unwirksamen Regelung tritt die Regelung, die dem Gewollten wirtschaftlich am
nächsten kommt.
Stand: 09/2024
POLLOK ANKERTECHNIK U.G
BUHNENSTRASSE 32
26386 WILHELMSHAVEN
Telefon: (04421) 9 66 48 47
Fax: (04421) 9 66 48 49
Mail: info@pollok-ankertechnik.de
MO - DO 08:00 - 16:30 Uhr
FR 08:00 - 15:30 Uhr
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